Leistungen

Betreuung und Beratung für Betroffene, Angehörige und Institutionen.

Betreuung

Betreuerin, Vermittlerin und Vertrauensperson.

Als gerichtlich bestellte Betreuerin unterstütze ich Menschen, die ihre Angelegenheiten wegen Alter, Krankheit oder Behinderung nicht mehr selbst regeln können. Das Gericht bestimmt, für welche Aufgabenbereiche die Betreuung gilt – nur dort handle ich stellvertretend.

Dabei bin ich weit mehr als eine Verwalterin von Unterlagen. Ich halte den Kontakt zu Ärztinnen, Pflegediensten, Behörden und Angehörigen, behalte Fristen im Blick und sorge dafür, dass Ansprüche nicht verloren gehen. Wie eng die Begleitung ausfällt, richtet sich allein danach, was tatsächlich gebraucht wird.

Eine Waage als Sinnbild für Recht und Gerechtigkeit

§ 1815 BGB – Die Betreuung wird für einen oder mehrere konkret bestimmte Aufgabenbereiche angeordnet. Eine Betreuung in allen Angelegenheiten ist unzulässig.

Die Aufgabenbereiche im Einzelnen

Gesundheitssorge

Ich begleite medizinische Entscheidungen, halte Kontakt zu Ärztinnen, Kliniken und Pflegediensten und sorge dafür, dass eine vorhandene Patientenverfügung auch tatsächlich beachtet wird. Bei Eingriffen mit erheblichem Risiko entscheidet das Betreuungsgericht mit.

Vermögenssorge

Dazu gehören die Verwaltung von Einkünften und Konten, der Überblick über laufende Kosten, das Geltendmachen von Renten- und Sozialversicherungsansprüchen, die Regulierung von Schulden und die jährliche Rechnungslegung gegenüber dem Gericht.

Behörden und Ämter

Anträge auf Rente, Grundsicherung, Pflegegrad, Eingliederungshilfe oder Wohngeld, Widersprüche gegen Bescheide und die gesamte Korrespondenz mit Leistungsträgern.

Wohnungsangelegenheiten

Erhalt der Wohnung, Klärung von Mietfragen, Organisation eines Umzugs und – wenn es sich nicht vermeiden lässt – die Begleitung beim Wechsel in eine Einrichtung. Die Kündigung der Wohnung bedarf immer der Genehmigung des Gerichts.

Aufenthaltsbestimmung

Die Entscheidung darüber, wo jemand lebt. Freiheitsentziehende Maßnahmen wie eine geschlossene Unterbringung sind ausschließlich mit gerichtlicher Genehmigung und nur als letztes Mittel zulässig.

Vertretung gegenüber Gerichten und Dritten

Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen gegenüber Gerichten, Versicherungen, Banken und Vertragspartnern innerhalb der zugewiesenen Aufgabenbereiche.

Post- und Telekommunikationsangelegenheiten

Die Entgegennahme, das Öffnen und das Anhalten der Post sowie Entscheidungen über die Nutzung von Telefon und digitalen Diensten. Dieser Bereich greift tief in die Privatsphäre ein und muss vom Gericht deshalb ausdrücklich angeordnet werden – er ist nie automatisch Teil einer Betreuung.

Umgangsbestimmung

Die Entscheidung darüber, mit wem die betreute Person Kontakt hat. Auch dieser Bereich bedarf einer ausdrücklichen Anordnung des Gerichts und kommt nur in Betracht, wenn ein Kontakt der betreuten Person ernsthaft schaden würde.

Beratung

Orientierung, bevor Entscheidungen anstehen.

Nicht jede schwierige Situation braucht sofort eine rechtliche Betreuung. Häufig genügt es zu wissen, welcher Schritt der nächste ist und welche Möglichkeiten überhaupt bestehen.

Im Gespräch sortieren wir gemeinsam, worum es eigentlich geht, welche Hilfen bereits bestehen und wer dafür zuständig ist. Manchmal reicht ein Antrag an der richtigen Stelle, manchmal genügt eine Vollmacht im Familienkreis. Erst wenn sich zeigt, dass beides nicht trägt, wird eine rechtliche Betreuung überhaupt zum Thema.

Zwei Personen im Beratungsgespräch an einem Tisch mit Unterlagen

Für wen die Beratung gedacht ist

Für Betroffene

Für Menschen, die im Alltag an Grenzen stoßen: nach einer Erkrankung oder einem Unfall, bei einer geistigen oder seelischen Behinderung, bei einer Demenz oder einer Suchterkrankung. Auch für alle, die den Überblick über Post, Anträge und Verträge verloren haben und nicht wissen, an wen sie sich wenden sollen. Wir klären gemeinsam, welche Unterstützung Sie tatsächlich brauchen.

Für Angehörige

Sie machen sich Sorgen um jemanden und wissen nicht, wo Sie anfangen sollen? Ich erkläre Ihnen den Ablauf: wann eine Anregung beim Gericht sinnvoll ist, welche Unterlagen gebraucht werden und was auf Sie zukommt – auch dann, wenn Sie die Betreuung selbst übernehmen möchten.

Für Institutionen

Pflegeeinrichtungen, Kliniken, Sozialdienste, Ärztinnen und Behörden unterstütze ich bei Fragen rund um die rechtliche Betreuung – von der Anregung beim Gericht bis zur laufenden Zusammenarbeit in einer bestehenden Betreuung.

Vorsorge

Wer rechtzeitig vorsorgt, braucht später oft gar keine Betreuung. Drei Dokumente sind dafür entscheidend – und alle drei kann man auch falsch aufsetzen.

Patientenverfügung

Hier legen Sie im Voraus fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen und welche nicht. Damit sie wirkt, muss sie hinreichend konkret sein: Pauschale Formulierungen wie „keine lebensverlängernden Maßnahmen“ reichen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht aus.

Vorsorgevollmacht

Mit ihr bevollmächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, für Sie zu handeln. Liegt eine wirksame Vorsorgevollmacht vor, ist eine rechtliche Betreuung in der Regel überflüssig – das ist ihr größter Vorteil. Für bestimmte Bereiche wie die Gesundheitssorge muss sie ausdrücklich formuliert sein.

Betreuungsverfügung

Sie greift, wenn doch eine Betreuung eingerichtet wird. Darin bestimmen Sie, wen das Gericht bestellen soll – und ebenso, wen ausdrücklich nicht. Das Gericht ist an diesen Wunsch weitgehend gebunden.

Termin oder Gespräch vereinbaren

Termine vereinbare ich persönlich. Rufen Sie an, schreiben Sie mir eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Telefon 0152 05359705
E-Mail betreuung@dedeke.net